Angebote / Preisübersicht
Die Leistungen und Preise werden mit den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern
verhandelt und in Form einer Vergütungsvereinbarung abgeschlossen.
Pflegekassenleistung
Im Rahmen der Pflegesachleistung erstattet die Pflegekasse die Pflegekosten in dem
jeweiligen Pflegegrad bis zu den o.g. monatlichen Höchstbeträgen in Abhängigkeit
von der Zugehörigkeit zum Personenkreis im Sinne von §45 a SGB XI.
Fahrtkosten
Auf Wunsch kann unser Fahrdienst täglich in Anspruch genommen werden.
Liegt Pflegebedürftigkeit der Grade 2-5 vor, werden die Fahrtkosten im Rahmen der
Pflegesachleistung direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, andernfalls sind diese
durch den Tagespflegegast zu tragen (einfache Fahrt bis 5km 10,50 €, einfache Fahrt
bis 10km 16,90 €, einfache Fahrt über 10km 18,90€; Zuschlag für Rollstuhlfahrt zzgl.
der Fahrtkosten 7,90€).
Investitionskosten
Der Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung erfordert Investitionsuafwendungen. Dies sind
insbesondere die Kosten der Anschaffung bzw. Nutzung z.B. des Gebäudes, der Möblierung,
Ausstattung und Instandhaltung. Soweit die betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen
nicht durch öffentliche Förderungen gedeckt sind, kann die Einrichtung den nicht gedeckten
Teil dieser Aufwendungen den Tagespflegegästen mit Zustimmung der zuständigen Landes-
behörde gesondert in Rechnung stellen.
Zusätzliche Betreuungsleistungen (§43 b SGB XI)
Die finanziellen Mittel (9,87€ täglich) werden durch die Pflegekasse getragen und
dienen der Finanzierung zusätzlicher Betreuungskräfte in der Tagespflege.